Einreisebestimmungen für Großbritannien (England)
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für deutsche Staatsbürger, die einen touristischen Aufenthalt bis zu sechs Monaten planen, sind folgende Dokumente ausreichend:
- Reisepass
- Vorläufiger Reisepass
- Kinderreisepass
Wichtig: Der Personalausweis wird für die Einreise nicht akzeptiert.
Bei der Einreise mit einem verlängerten Kinderreisepass kann es zu Problemen kommen. Zudem sollten Dokumente, die als gestohlen oder verloren gemeldet wurden, auch nach Wiederauffindung nicht für die Reise verwendet werden, da dies Schwierigkeiten bei der Einreise verursachen kann.
Wenn Minderjährige mit Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen, deren Sorgeberechtigung nicht eindeutig aus den Reisedokumenten hervorgeht (z. B. unterschiedliche Nachnamen), sollten ergänzende Dokumente wie Kopien der Geburts-, Adoptions-, Scheidungs- oder Heiratsurkunde mitgeführt werden.
Für detaillierte Einreisebestimmungen, je nach Staatsangehörigkeit, Reisegrund und Aufenthaltsdauer, empfiehlt es sich, den Brexit Checker der britischen Regierung zu nutzen.
Reisevollmacht für Minderjährige
Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, sollten unbedingt eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in englischer Sprache mitführen. Diese sollte auch die vollständige Adresse und Telefonnummer der Erziehungsberechtigten enthalten.
Alleinreisende Minderjährige benötigen zusätzlich einen Nachweis darüber, wo und bei wem sie sich aufhalten werden. Detaillierte Bestimmungen hierzu finden sich auf der Webseite des britischen Innenministeriums.
Zusammenfassung für die Einreise von Minderjährigen
- Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
- Sie müssen nachweisen, wo und bei wem sie sich aufhalten werden.
- Erwachsene, die mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht aus den Reisepässen hervorgeht, sollten ihre Berechtigung durch entsprechende Dokumente belegen können.
Für weiterführende Informationen empfiehlt es sich, die Hinweise des britischen Innenministeriums zur Einreise Minderjähriger zu beachten.
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Visum
Für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 180 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Für andere Aufenthaltsarten gelten seit Oktober 2021 jedoch verschärfte Regelungen. So sind beispielsweise Au-Pair-Aufenthalte nicht mehr erlaubt und Praktika nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich. Studierende, die länger als sechs Monate in Großbritannien bleiben möchten, müssen vorab ein Studentenvisum beantragen.
Achtung: Ohne entsprechendes Visum wird die Einreise zum Studienantritt verweigert, was bereits zu Rückweisungen und Rückflügen nach Deutschland geführt hat.
Die britische Regierung plant die Einführung einer elektronischen Einreiseanmeldung (Electronic Travel Authorisation/ETA). Der genaue Zeitpunkt, ab dem diese Regelung für deutsche Staatsangehörige gilt, ist noch nicht bekannt. Weitere Informationen hierzu bietet die Webseite der britischen Regierung.