Einreisebestimmungen für Großbritannien (England)

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Einreisebestimmungen für Großbritannien (England)

Reisedokumente für deutsche Staatsbürger

Für deutsche Staatsbürger, die einen touristischen Aufenthalt bis zu sechs Monaten planen, sind folgende Dokumente ausreichend:

  • Reisepass
  • Vorläufiger Reisepass
  • Kinderreisepass

Wichtig: Der Personalausweis wird für die Einreise nicht akzeptiert.

Bei der Einreise mit einem verlängerten Kinderreisepass kann es zu Problemen kommen. Zudem sollten Dokumente, die als gestohlen oder verloren gemeldet wurden, auch nach Wiederauffindung nicht für die Reise verwendet werden, da dies Schwierigkeiten bei der Einreise verursachen kann.

Wenn Minderjährige mit Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen, deren Sorgeberechtigung nicht eindeutig aus den Reisedokumenten hervorgeht (z. B. unterschiedliche Nachnamen), sollten ergänzende Dokumente wie Kopien der Geburts-, Adoptions-, Scheidungs- oder Heiratsurkunde mitgeführt werden.

Für detaillierte Einreisebestimmungen, je nach Staatsangehörigkeit, Reisegrund und Aufenthaltsdauer, empfiehlt es sich, den Brexit Checker der britischen Regierung zu nutzen.

Reisevollmacht für Minderjährige

Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, sollten unbedingt eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in englischer Sprache mitführen. Diese sollte auch die vollständige Adresse und Telefonnummer der Erziehungsberechtigten enthalten.

Alleinreisende Minderjährige benötigen zusätzlich einen Nachweis darüber, wo und bei wem sie sich aufhalten werden. Detaillierte Bestimmungen hierzu finden sich auf der Webseite des britischen Innenministeriums.

Zusammenfassung für die Einreise von Minderjährigen

  • Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
  • Sie müssen nachweisen, wo und bei wem sie sich aufhalten werden.
  • Erwachsene, die mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht aus den Reisepässen hervorgeht, sollten ihre Berechtigung durch entsprechende Dokumente belegen können.

Für weiterführende Informationen empfiehlt es sich, die Hinweise des britischen Innenministeriums zur Einreise Minderjähriger zu beachten.


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Visum

Für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 180 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Für andere Aufenthaltsarten gelten seit Oktober 2021 jedoch verschärfte Regelungen. So sind beispielsweise Au-Pair-Aufenthalte nicht mehr erlaubt und Praktika nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich. Studierende, die länger als sechs Monate in Großbritannien bleiben möchten, müssen vorab ein Studentenvisum beantragen.

Achtung: Ohne entsprechendes Visum wird die Einreise zum Studienantritt verweigert, was bereits zu Rückweisungen und Rückflügen nach Deutschland geführt hat.

Die britische Regierung plant die Einführung einer elektronischen Einreiseanmeldung (Electronic Travel Authorisation/ETA). Der genaue Zeitpunkt, ab dem diese Regelung für deutsche Staatsangehörige gilt, ist noch nicht bekannt. Weitere Informationen hierzu bietet die Webseite der britischen Regierung.

Einreise mit Hund und Katze nach Großbritannien

Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze nach Großbritannien reisen möchten, gibt es einige wichtige Bestimmungen zu beachten. Diese Regelungen gelten für England, Wales und Schottland, jedoch nicht für Nordirland, das seit dem Brexit den EU-Heimtiergesetzen unterliegt.

Reisedokumente und Kennzeichnung Ihr Haustier benötigt einen EU-Heimtierausweis, in dem die Kennzeichnung durch Mikrochip oder eine deutlich lesbare Tätowierung eingetragen ist. Für Tiere, die nach dem 3. Juli 2011 erstmals gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.

Impfungen Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung vermerkt sein, die mindestens 21 Tage vor der Einreise durchgeführt wurde. Für Hunde ist zusätzlich eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) erforderlich. Diese muss zwischen 24 und 120 Stunden vor der Einreise mit einem Mittel, das Praziquantel oder einen vergleichbaren Wirkstoff enthält, erfolgen. Eine Ausnahme besteht bei der Direkteinreise aus der Republik Irland und Nordirland, wo keine Bandwurmbehandlung nötig ist.

Weitere Regelungen Die Einreise mit Haustieren ist nur auf zugelassenen Routen und mit zugelassenen Beförderungsunternehmen gestattet. Eine Liste dieser Routen und Unternehmen finden Sie unter Approved Routes.

Es muss schriftlich erklärt werden, dass das Tier im Vereinigten Königreich weder verkauft noch anderweitig den Besitzer wechseln wird. Das entsprechende Formular „Declaration for the non-commercial movement of animals“ finden Sie hier.

Einfuhrverbot für bestimmte Hunderassen Für einige Hunderassen besteht ein Einfuhrverbot, darunter Pit Bull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro sowie Hunde mit vergleichbaren körperlichen Eigenschaften und Verhaltensmerkmalen. Zusätzlich sind in England und Wales XL Bully-Hunde verboten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der britischen Regierung.

Alle detaillierten Informationen und aktuellen Bestimmungen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden.